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RATGEBER SCHWEIZ

Fahrzeugimport in die Schweiz

Beim Import eines Fahrzeugs in die Schweiz greifen technische, administrative und je nach Fahrzeug auch CO₂-bezogene Anforderungen ineinander. Der konkrete Ablauf hängt davon ab, ob bereits eine passende Genehmigung oder ein eCOC vorliegt.

DirektimportParallelimporteCOCCO₂

Direktimport für den Eigengebrauch

Nach Angaben des ASTRA können selbst importierte Fahrzeuge zum Eigengebrauch bei der zuständigen Zulassungsstelle zur Prüfung angemeldet werden. Je nach Fahrzeugkategorie und CO₂-Regelung können vorgängig zusätzliche Meldungen oder Bescheinigungen erforderlich sein.

Typengenehmigung, eCOC und technische Nachweise

Liegt eine passende CH-Typengenehmigung oder ein eCOC vor, vereinfacht das in vielen Fällen die technische Datenerfassung. Fehlen diese Nachweise, können zusätzliche Daten oder Dokumente verlangt werden. Das ASTRA-Portal erlaubt eine eCOC-Prüfung anhand der VIN.

Parallelimport

Beim Parallelimport werden Genehmigungen auf Basis der vorgelegten Nachweise und einer vorhandenen CH-Typengenehmigung bzw. eines Datenblatts für die gewünschte Ausführung behandelt. Für die konkrete Identifikation kann eine eigene TG-Nummer verwendet werden.

CO₂-Vorschriften nicht vergessen

Für erstmals in der Schweiz zugelassene Neufahrzeuge können CO₂-Emissionsvorschriften relevant sein. Bei Klein- und Einzelimporten kann eine allfällige Sanktion vor der Zulassung zu begleichen sein. Ob das konkrete Fahrzeug betroffen ist, muss anhand der aktuellen BFE-Regeln geprüft werden.